Cookie Consent by Privacy Policies website Zugewinnausgleich, Scheidung Anwalt Hamburg , Scheidung Hamburg, Familienrecht Hamburg-Barmbek, Scheidungsanwalt Hamburg

Zugewinn

Was ist ein Zugewinnausgleich?

Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten einen Scheidungsanwalt in Hamburg fragen, was eigentlich genau unter einem Zugewinnausgleich zu verstehen ist.

Wenn Paare in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen, tritt für sie automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft, sofern sie nicht etwa in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Zugewinngemeinschaft bedeutet aber nicht, dass die Eheleute automatisch gleichberechtigt am Erwirtschafteten teilhaben. Vielmehr ist es so, dass es grundsätzlich kein gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute gibt. Jeder Ehegatte bleibt Alleineigentümer der Sachen, die er in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat.

Wenn es bei einer Zugewinngemeinschaft zu einer Scheidung kommt, wird grundsätzlich das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen (Zugewinn) zu gleichen Teilen auf beide Eheleute aufgeteilt. Das ist dann der sog. Zugewinnausgleich. Streng genommen müsste man daher bei einer Zugewinngemeinschaft eher von einer Gütertrennung mit Zugewinnausgleich sprechen.

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Endvermögen der Eheleute bei Scheidung und dem Anfangsvermögen bei der Heirat. Der Stichtag für das Endvermögen ist derjenige an welchem dem einen Ehegatten der Scheidungsantrag des anderen zugestellt wird. Für das Anfangsvermögen ist derjenige Tag Stichtag, an dem vor dem Standesamt die Ehe geschlossen wurde.

Wenn auch Sie Fragen zum Thema Zugewinnausgleich haben, kann Ihnen ein Scheidungsanwalt weiterhelfen und Ihnen auch bei anderen familienrechtlichen Fragestellungen anwaltlich zur Seite stehen.