Cookie Consent by Privacy Policies website Umgangsrecht, Scheidung Anwalt Hamburg , Scheidung Hamburg, Familienrecht Hamburg-Barmbek, Scheidungsanwalt Hamburg

Umgangsrecht

Was meint Umgangsrecht?

Als Scheidungsanwalt bekommt man es relativ häufig mit dem Thema Umgangsrecht zu tun. Das Umgangsrecht meint üblicher Weise den Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern oder auch andersherum den Anspruch eines jeden Elternteils auf Umgang mit dem Kind. Manchmal kommt auch ein Umgangsrecht eines Dritten mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit einem Dritten in Betracht.

 

Inhaber des Umgangsrechts

Im Grundsatz bedarf es zu einer ungestörten Entwicklung eines Kindes des regelmäßigen Umgangs mit beiden Elternteilen. Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben dabei alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Das bedeutet insbesondere im Fall der Trennung die Pflicht desjenigen Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen, zu fördern und jede Störung zu unterlassen.

 

Umsetzung des Umgangsrechts

Getrennt lebende Eltern können den Umgang grundsätzlich einvernehmlich regeln wie sie wollen. Wenn es aber bezüglich des Umgangs zu keiner einvernehmlichen Regelung des Umgangs kommt, kann das zuständige Familiengericht angerufen werden. Dieses kann insbesondere im Falle einer sog. Umgangsverweigerung den Umgang verbindlich regeln. Bei der Umsetzung einer Umgangsregelung hat stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt zu stehen.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema Umgangsrecht haben, kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht weiter helfen. Gerne stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite, wenn Ihr Umgangsrecht oder das Ihres Kindes betroffen ist.