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Scheidung mit Kindern

So kann eine Scheidung mit Kindern von statten gehen

Oft kommt es vor, dass Mandanten mit Kindern in Hamburg einen Scheidungsanwalt fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung leben, wie oft der andere Elternteil die Kinder dann besuchen darf und was an Kindesunterhalt zu zahlen ist.

Üblicherweise treffen Paare eine einvernehmliche Regelung darüber, bei welchem Elternteil nach der Scheidung sein sollen. Meist wird dabei darauf geachtet, dass die Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung in ihrer gewohnten Umgebung aufwachsen. Damit soll die Scheidung für die Kinder möglichst schonen gestaltet werden.

Sofern eine einvernehmliche Regelung nicht getroffen werden kann, muss nötigenfalls das zuständige Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dabei kann es sowohl um das Umgangsrecht als auch um das Sorgerecht der Elternteile gehen. Aber auch die Familiengerichte bemühen sich vor dem Erlass eines Beschlusses darum, auf eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Eine gerichtliche Entscheidung bildet daher eher die Ausnahme. Grundsätzlich leistet der Elternteil bei dem die Kinder nicht leben an den anderen Elternteil für die Kinder einen bestimmten Geldbetrag, den sog. Kindesunterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich insbesondere nach dem Einkommen und dem Alter der Kinder und ist in der sog. Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Wichtig bei einer Trennung oder Scheidung von der auch gemeinsame Kinder betroffen sind ist, dass alle Beteiligten stets das Wohl der Kinder im Blick haben.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Scheidung mit Kindern haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg helfen. Gerne stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite.