Cookie Consent by Privacy Policies website Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Geschiedenenunterhalt, Scheidung Anwalt Hamburg , Scheidung Hamburg, Familienrecht Hamburg-Barmbek, Scheidungsanwalt Hamburg

Unterhalt für Ehegatten

Ehegattenunterhalt – Scheidungsanwalt Hamburg

Oft kommen Mandanten zu einem Scheidungsanwalt in Hamburg und möchten sich über das Thema Ehegattenunterhalt informieren.

Beim Ehegattenunterhalt lässt sich zwischen Trennungsunterhalt und dem so genannten nachehelichem Unterhalt (Geschiedenenunterhalt) unterscheiden.

Ein Trennungsunterhalt kommt dann in Betracht, wenn die Ehegatten sich bereits getrennt haben, die Ehe aber gleichwohl noch besteht. Die Scheidung hat beim Trennungsunterhalt also noch nicht stattgefunden. Neben der Trennung sind dann noch Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit Kriterien, die herangezogen werden, um einen Trennungsunterhalt zu begründen.

Nach einer Scheidung kann dann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch in Betracht kommen. Dieser soll aber grundsätzlich die Ausnahme darstellen. Es werden nach der Scheidung erhebliche Anforderungen an die Eigenverantwortlichkeit der dann geschiedenen Eheleute gestellt. Dies war nicht immer so. Reformen des Unterhaltsrechts haben aber die Eigenverantwortlichkeit verstärkt. Ein Ehegatte oder eine Ehegattin kann also nicht selbstverständlich annehmen, nach einer Scheidung auf jeden Fall nachehelichen Unterhalt genießen zu können. So sollen die geschiedenen Eheleute vielmehr etwa einer angemessenen Tätigkeit nachgehen. Ein Ausnahmefall für einen Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners wird indes z.B. beim nachehelichen Unterhalt wegen Kindesbetreuung, wegen Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit angenommen.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihnen Trennungsunterhalt zusteht bzw. Sie diesen verlangen können, oder wissen möchten ob Sie zu nachehelichem Unterhalt berechtigt oder verpflichtet sind, kann Ihnen ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht weiterhelfen.