Unterhalt - Anwalt für Scheidung und Familienrecht
Als Anwalt für Scheidung und Familienrecht hat man regelmäßig mit dem Thema Unterhalt zu tun. Unter Unterhalt versteht man die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Es gibt sowohl Naturalunterhalt (Betreuungsunterhalt) als auch Geldunterhalt (Barunterhalt). Dabei lässt sich zwischen verschiedene Arten von Unterhalt unterscheiden, je nach dem, an wen der Unterhalt gezahlt werden muss. So lässt sich etwa unterscheiden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Kindesunter für minderjährige Kinder
Der Höhe des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder richtet sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht kann Ihnen weiterhelfen, wenn Sie sich fragen, in welcher Höhe Ihrem Kind Unterhalt zusteht.
Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
Kindesunterhalt für Volljährige
Auch nach dem 18. Geburtstag kann volljährigen Kindern ein Anspruch auf Kindesunterhalt zustehen. Wann dies genau der Fall ist und in welcher Höhe das volljährige Kind Unterhalt beanspruchen kann, kann Ihnen ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht sagen.
Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt lässt sich unterscheiden zwischen dem so genannten Trennungsunterhalt, der während einer Trennung aber noch in der Ehe gezahlt wird, und dem nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt), der ggfs. nach einer Scheidung zu zahlen ist.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Unterhalt haben, hilft Ihnen die Anwaltskanzlei für Scheidung und Familienrecht gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.