Cookie Consent by Privacy Policies website Typischer Ablauf einer Scheidung, Scheidungsverfahren Ablauf, Scheidung Anwalt Hamburg , Scheidung Hamburg, Familienrecht Hamburg-Barmbek, Scheidungsanwalt Hamburg

Typischer Ablauf einer Scheidung

Scheidung – So läuft sie typischer Weise ab

Als Scheidungsanwalt wird man häufig gefragt, wie eine Scheidung typischer Weise von statten geht. Eine Scheidung läuft grundsätzlich in verschiedenen Phasen ab. Es gibt natürlich auch immer wieder Ausnahmen, aber im Allgemeinen bieten die nachfolgenden Punkte eine gute Übersicht.

 

Ablauf einer Scheidung

 

Das Trennungsjahr

Das Gesetz setzt für eine Scheidung voraus, dass eine Ehe gescheitert ist. Wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt voneinander leben, gibt es eine sog. gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. Der Sinn hinter dem Trennungsjahr liegt darin, dass sich die Eheleute nochmals über ihre Gefühle und Absichten klar werden sollen. Während des Trennungsjahres darf keine Lebensgemeinschaft mehr zwischen den Ehepartnern bestehen. Das ist dann deutlich der Fall, wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Es genügt aber zumeist auch die sog. Trennung von Tisch und Bett innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Üblicher Weise kann erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres der Scheidungsantrag eingereicht werden.

 

Scheidungsantrag

Nach dem Ablauf des Trennungsjahres kann jeder Ehegatte zu einem Rechtsanwalt gehen und einen Antrag auf Scheidung stellen lassen. Nur ein Rechtsanwalt kann für seinen Mandanten einen Antrag auf Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht einreichen. Eine Scheidung ohne einen Anwalt ist somit nicht möglich. Es werden aber auch nicht unbedingt zwei Rechtsanwalte gebraucht. Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht es aus, wenn ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte dann später der Scheidung zustimmt.

 

Versorgungs-ausgleich

Grundsätzlich muss bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dabei wird geklärt, in welcher Höhe die Ehegatten während der Ehe in die Rentenkassen (oder ähnliches) eingezahlt haben. Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, ist es manchmal sinnvoll, im Scheidungstermin einen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu erklären.

 

Scheidungstermin

Das zuständige Familiengericht bestimmt nach Einreichung des Scheidungsantrages den Scheidungstermin. Bei diesem Termin müssen die Beteiligten dann grundsätzlich persönlich erscheinen. Erscheint jemand nicht, kann das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen z.B. ein Ordnungsgeld gegen die fehlende Person verhängen. Der Ehegatte, der den Rechtsanwalt beauftragt hatte, wird von diesem zu dem Prozess begleitet.

Im Scheidungstermin findet dann eine sog. Anhörung statt. Das Gericht fragt die Eheleute zunächst nach ihren Personalien. Dann möchte das Gericht zumeist wissen, wann die Ehe geschlossen wurde, ob es gemeinsame Kinder gibt, wann die Trennung erfolgt ist und ob die Eheleute die Ehe als gescheitert ansehen. Manchmal werden dann noch weitere rechtliche Fragen geklärt, etwa die Übertragung von Sorgerecht oder es wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen.

Am Ende erlässt das Gericht einen sog. Scheidungsbeschluss. Dieser wird einen Monat nach Zugang rechtskräftig, wenn die Beteiligten kein Rechtsmittel dagegen einlegen. Möglich – aber nicht immer Sinnvoll – ist auch die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts um die Rechtskräftigkeit des Beschlusses zu beschleunigen.