Cookie Consent by Privacy Policies website Volljährigenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt ab 18, Scheidung Anwalt Hamburg , Scheidung Hamburg, Familienrecht Hamburg-Barmbek, Scheidungsanwalt Hamburg

Volljähriges Kind Unterhalt

Kindesunterhalt – Muss ich Unterhalt auch an mein volljähriges Kind zahlen?

Immer wieder kommen Mandanten zu einem Scheidungsanwalt in Hamburg und möchten sich über das Thema Unterhalt informieren. Dabei taucht gelegentlich die Frage auf, ob man auch gegenüber seinem volljährigen Kind verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen.

Die Antwort hierauf lautet grundsätzlich: Ja, man kann auch dann noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, also volljährig ist. Aber es ändert sich einiges im Verhältnis zum Kindesunterhalt bei Minderjährigen.

Bei Minderjährigen ist es grundsätzlich so, dass wenn ein Elternteil das minderjährige Kind betreut, dieser Elternteil durch die Erziehung und Pflege des Kindes seine Unterhaltspflicht in der Form von Naturalunterhalt (auch Betreuungsunterhalt genannt) erfüllt. Der andere Elternteil schuldet dann Barunterhalt. Das bedeutet der andere Elternteil muss Geld bezahlen, um seine Unterhaltsplicht zu erfüllen.

Bei volljährigen Kindern verhält es sich so, dass diese dann einen Unterhaltsanspruch besteht, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren oder z.B. wegen einer Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Es kann auch sein, dass das volljährige Kind noch im elterlichen Haushalt wohnt und die Schulausbildung noch nicht beendet hat, weil es z.B. das Abitur ablegen möchte. Man spricht dann von einem privilegierten Kind. Solche privilegierten Kinder sind minderjährigen Kindern weitgehend gleichgestellt. Dies hat z.B. Auswirkung auf die Höhe des Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Bei volljährigen Kindern wird – anders als bei minderjährigen Kindern – bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich das Kindergeld in voller Höhe in Abzug gebracht. Bei volljährigen Kindern sind zudem beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch derjenige Elternteil bei dem das Kind lebt.

 

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern haben, kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht weiterhelfen. Die Anwaltskanzlei für Scheidung und Familienrecht hilft Ihnen gerne weiter.